Wir senden dir per E-Mail einen Anmeldelink – ganz ohne Passwort.
Durchsuche die Anleitungen oder stöbere nach dem, was du vorhast.
Durchsuche die Anleitungen oder stöbere nach dem, was du vorhast.
Löschen ist endgültig, Archivieren dagegen lässt sich rückgängig machen.
Nein. Wenn du eine Aufnahme löschst, ist sie für immer weg. Rekorder kann sie nicht zurückholen, und der Support auch nicht. Wenn du eine Aufnahme zur Seite legen möchtest, ohne sie zu verlieren, archiviere sie stattdessen.
Rekorder bittet dich zuerst um eine Bestätigung. In der Meldung steht, dass die Aufnahme dauerhaft gelöscht wird und dass sich das nicht rückgängig machen lässt. Sobald du bestätigst, wird die Aufnahme sofort gelöscht:
Es gibt keinen Papierkorb, aus dem sich die Aufnahme wiederherstellen ließe.
Wenn du eine Kopie in Google Drive gespeichert hast, bleibt diese Kopie in Drive erhalten. Wenn du die Aufnahme in Rekorder löschst, wird sie dort nicht entfernt.
Nur die Person, der eine Aufnahme gehört, kann sie löschen. Wenn du eine Aufnahme aus deiner Liste „Mit mir geteilt“ entfernst, wird sie für die Eigentümerin oder den Eigentümer nicht gelöscht.
Beim Archivieren wird eine Aufnahme in deiner Bibliothek ausgeblendet, ohne dass etwas gelöscht wird. Du kannst sie jederzeit zurückholen.
Um mehrere Aufnahmen auf einmal zu archivieren, wähle sie aus und klicke in der eingeblendeten Leiste auf Archivieren. Mehr dazu findest du unter Mehrere Aufnahmen auswählen und gleichzeitig bearbeiten.
Die Aufnahme kehrt in deine Bibliothek zurück.
Archivierte Aufnahmen sind mit einem Archiv-Badge gekennzeichnet. Durch das Archivieren wird kein Speicherplatz frei. Das passiert nur durch Löschen.
Wir senden dir per E-Mail einen Anmeldelink – ganz ohne Passwort.